Das Trennungsjahr
Ein Gastbeitrag von Herr Rechtsanwalt Niklas Clamann.
Er praktiziert seit einigen Jahren erfolgreich auf dem Gebiet des Familien- und Scheidungsrechts in seiner eigenen Rechtsanwaltskanzlei in Münster (Westf.). Seine Website und weitere Informationen zu dem Thema Trennungsjahr finden Sie unter:
https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/trennungsjahr
Das Trennungsjahr

Nach dem großen Schritt die Beziehung zu beenden, ist für einige schon direkt klar: Ich will die Scheidung. Am besten sofort. Dass ein Scheidungsantrag aber nicht von heute auf morgen gestellt werden kann, ist vielen nicht bewusst. Vielmehr muss – bevor eine voreilige, impulsive Entscheidung getroffen wird – das getrennte Paar zeigen können, dass seine Ehe gescheitert ist. Das hängt damit zusammen, dass das Rechtsinstitut Ehe in Artikel 6 unseres Grundgesetzes besonders geschützt wird.
Eine Beendigung der ehelichen Gemeinschaft wird grundsätzlich durch eine einfache Vermutung angenommen: Sofern die beiden Ehepartner unabhängig voneinander ein Jahr räumlich „getrennt von Tisch und Bett“ leben, wird vom Familiengericht das Scheitern der Ehe und das Ende der ehelichen Gemeinschaft angenommen und dem Scheidungsantrag wird stattgegeben. Dafür genügt in der Regel eine Bezeugung der Ehepartner oder gemeinsamer Freunde, dass das Trennungsjahr stattgefunden hat. Um die getrennte Zeit aber wirklich nachweisen zu können, kann auch eine schriftliche Erklärung hilfreich sein. Letztendlich kommt es immer darauf an, dass glaubhaft versichert werden muss, dass eine Trennung über zwölf Monate stattgefunden hat.
Eine solche räumliche Trennung ist natürlich am besten zu erreichen, indem einer der Ehepartner auszieht und auch nicht beabsichtigt, in die ehemaligen ehelichen Häuslichkeiten zurückzukehren.

Dies ist aber häufig ein Luxus, den sich nicht jeder leisten kann, kommt neben dem offensichtlich finanziellen Aspekt oft auch die Frage der Kindererziehung in Betracht.

Deswegen kann ein Trennungsjahr auch innerhalb derselben Räumlichkeiten erfolgen, wichtig dabei ist jedoch, dass jeder sein eigenes Leben und seinen eigenen Haushalt führt. Dafür müssen die einzelnen Räumlichkeiten unbedingt auf die beiden Ehepartner aufgeteilt werden, bis auf solche die es nur einmal in der ganzen Wohnung gibt wie beispielsweise die Küche. Davon abgesehen sind weitere Voraussetzung für ein erfolgreiches Trennungsjahr, dass man separat voneinander schläft, Essen zubereitet, isst, putzt, Wäsche wäscht, Einkaufen geht, seine Freizeit gestaltet… also all die Dinge eigenständig und zeitlich unabhängig voneinander erledigt, die zur Haushalts- und Lebensführung dazu gehören. Es muss nach außen hin absolut offensichtlich sein, dass dieses Ehepaar keine eheliche Einheit mehr darstellt.

Dazu gehört insbesondere auch die finanzielle Autonomie, also dass jeder seine Finanzen selbstständig verwaltet.
Und selbstverständlich erstreckt sich die Trennung auch auf Intimitäten zwischen den Partnern. Das bedeutet, dass man tunlichst vermeiden sollte, das gemeinsame Bett zu teilen. Dass dies jedoch vor allem emotional nicht immer so einfach ist, gerade wenn man einander gut kennt und lange Zeit ein Paar war, wird selbstverständlich von unserer Rechtsordnung anerkannt. Wie bereits erwähnt, ist die Ehe ein grundrechtlich geschütztes Gut und damit sind Versöhnungsversuche erlaubt, wenn nicht sogar gerne gesehen. Sie unterbreche das Trennungsjahr nicht direkt, sondern nur sofern sie langanhaltend sind – in der Regel ab einer Dauer von ungefähr drei Monaten. Wenn die klare Trennung nach außen hin also nicht mehr ersichtlich ist, dann wird von einer Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft und einem Abbruch des Trennungsjahres ausgegangen. Wenn es innerhalb von zwölf Monaten jedoch alle zwei Monate zu einer Trennung und dann wieder zu einer Versöhnung kommt, kann wohl nicht von einem erfolgreichen Trennungsjahr ausgegangen werden. Was auch nicht grundsätzlich verboten ist, sind solche kleinen gelegentlichen Hilfeleistungen, die gewöhnliche Untermieter sich gegenseitig geben würden. Man sollte bei solchen aber sehr vorsichtig sein, damit nicht von einer gemeinsamen Lebensführung ausgegangen wird. Letztendlich kommt es auf die eigene einzelne Situation an.
Diese Abgrenzungen sind also nicht immer ganz eindeutig, und teilweise schwierig zu ziehen, vor allem wenn gemeinsame Kinder involviert sind. Deswegen ist es stets hilfreich, sich rechtliche Beratung hinzuzuziehen, auch weil eine rechtliche Vertretung vor dem Familiengericht ohnehin notwendig bei einer Scheidung ist. Für weitere Informationen oder bei individuellen Fragen, zögern Sie also bitte nicht Ihren rechtlichen Beistand zu kontaktieren!
Ich bedanke mich herzlich,
bei Herrn Rechtsanwalt Niklas Clamann, für einen rechtlichen Einblick in das Trennungsjahr.
Eine Beratung bei Unklarheit kann günstiger sein, als unwissend einen teuren Fehler zu machen.
Herzliche Grüße Sonja Ruhl
Expertin, wenn es um deinen emotionalen Beziehungsschmerz geht.